Die Fahrradhelmpflicht ist deshalb umstritten. Im Allgemeinen wird Teilnehmern am Radverkehr das Tragen eines Fahrradhelmes empfohlen. Es wird angenommen, konsequentes Tragen von Helmen schütze vor Kopfverletzungen, nicht aber vor Unfällen. Der Anteil der Kopfverletzungen an den Radunfällen mit etwa fünf bis zehn Prozent klein. [Weiterlesen...]
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